📖 1.10 Begriffe der betrieblichen Organisation

Hallo [User First Name | Fallback: Teilnehmer],

schön, dass du noch so motiviert dabei bist! In den letzten Lektionen haben wir oft von der „Elektrofachkraft“ (EFK) oder der „EUP“ gesprochen. Aber wer zieht im Hintergrund eigentlich die Fäden? Wer darf entscheiden, ob eine Maschine abgeschaltet wird, und wer ist dafür verantwortlich, dass die Leitern im Betrieb sicher sind?

Damit du dich im Berufsalltag nicht verläufst, schauen wir uns heute die offizielle „Mannschaftsaufstellung“ nach den geltenden Normen an. Wenn du diese Begriffe kennst, weißt du in jedem Meeting sofort, wer welche Befugnisse hat.

1. Der VEFK – Der „Papst“ der Elektrotechnik

Über der normalen Elektrofachkraft steht oft die Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK).

  • Ihre Rolle: Sie ist die fachliche Instanz im gesamten Unternehmen. Sie schreibt die internen Anweisungen, bestimmt, welche Messgeräte gekauft werden und legt fest, wer als EUP (also du!) eingesetzt werden darf.

  • Wichtig für dich: Die VEFK ist die Person, die letztlich deine Bestellung unterschreibt oder die Rahmenbedingungen für deine Arbeit festlegt.

2. Der Anlagenbetreiber: Der Eigentümer

Der Anlagenbetreiber ist meistens der Unternehmer selbst (der Chef) oder eine beauftragte Person aus dem Management. Er trägt die wirtschaftliche Verantwortung.

  • Das Problem: Der Anlagenbetreiber hat oft keine Ahnung von Elektrotechnik. Deshalb delegiert er die fachliche Verantwortung an die VEFK oder die EFK.

  • Wichtig für dich: Er muss dir die Zeit und das Geld für deine Schutzausrüstung bereitstellen.

3. Der Anlagenverantwortliche (AV)

Diese Person ist für den sicheren Betrieb einer bestimmten elektrischen Anlage verantwortlich.

  • Die Aufgabe: Der AV sorgt dafür, dass während der Arbeit an der Anlage keine Gefahr für andere besteht. Er koordiniert zum Beispiel, dass eine Maschine für die Dauer deiner Prüfung abgeschaltet bleibt.

4. Der Arbeitsverantwortliche (ArV)

Das ist die Person, die die direkte Aufsicht über die auszuführende Arbeit hat.

  • Dein direkter Partner: Bei vielen deiner Aufgaben als EUP wird eine Elektrofachkraft dein Arbeitsverantwortlicher sein. Er sagt dir: „Jens, wir prüfen heute diese fünf Verteilerkästen nach diesem Schema.“

5. Die Elektrofachkraft (EFK) und du (EUP)

Diesen Teil kennst du schon gut:

  • EFK: Ausbildung, Erfahrung und Kenntnis der Normen. Sie darf allein arbeiten und andere (dich) unterweisen.

  • EUP: Durch diesen Kurs und die Einweisung vor Ort qualifiziert. Du arbeitest unter der Leitung und Aufsicht der EFK/des ArV.

6. Warum dieses „Theater“ um die Begriffe?

Stell dir vor, es brennt. Die Feuerwehr fragt: „Wer hat diese Anlage freigegeben?“ Wenn dann jeder sagt: „Ich dachte, der Müller macht das“, hat der Betrieb ein riesiges Problem. Durch diese klaren Begriffe ist in jedem Moment definiert:

  1. Wer darf die Arbeit anordnen? (Führung)

  2. Wer sagt, wie es gemacht wird? (Fachverantwortung)

  3. Wer führt es aus? (Durchführung)

Ein Praxisbeispiel mit Jens: Der externe Dienstleister

Ein externer Elektriker kommt in den Betrieb, um eine neue Leitung zu legen. Er fragt Jens: „Wer ist hier der Anlagenverantwortliche? Ich muss den Hauptschalter für Halle 2 sichern.“

Jens weiß jetzt:

  • Der Elektriker sucht nicht den Chef (Anlagenbetreiber), sondern die Person, die für den sicheren Betrieb der Halle zuständig ist.

  • Jens schaut in seinen Unterlagen nach oder verweist an die VEFK des Hauses.

  • Er weiß, dass er selbst als EUP nicht der Anlagenverantwortliche ist und somit keine Freigaben für Fremdfirmen unterschreiben darf.